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Bauherren-Haftpflichtversicherung

Betreten der Baustelle auf eigene Gefahr
Mit der Grundsteinlegung für das eigene Haus übernimmt der Häuslebauer zahlreiche, vom Gesetzgeber auferlegte Pflichten. Damit an der Baustelle niemand zu Schaden kommt, muss der Bauherr für eine ordnungsgemäße Absicherung Sorge tragen und Unfallgefahren auf der Baustelle im Rahmen der Überwachungspflicht abwehren. Auch wenn diese Aufgaben an den Bauleiter oder -unternehmer übertragen werden, kann sich der Bauherr nicht gänzlich aus der Verantwortung ziehen. Denn: Auch für die geeignete Auswahl der am Bau verantwortlichen Personen ist der Häuslebauer verantwortlich.

In eng abgestecktem Rahmen bieten bereits die Privat-Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung meist einen gewissen Grundschutz, jedoch nur bis zu einer begrenzten Bausumme. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtver-
sicherung.


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