Privat
50plus
Gewerbe
Finanzen
Occasionen

Dienstunfähigkeitsversicherung

Ein Beamte wird nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Dienstunfähigkeit wird gemäß der Vorgaben des jeweiligen Dienstherrens begründet und setzt nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit in Höhe von mindestens 50 % voraus. Aus diesem Grund benötigen Beamte eine so genannte Beamten- oder Dienst-unfähigkeitsklausel in den Bedingungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Fehlt diese Klausel, so ist die versicherte Person gezwungen, erneut neben der Dienstunfähigkeit auch die Berufsunfähigkeit gegenüber dem Versicherer zu beweisen. Die Dienstunfähigkeitsklausel gibt es in drei Abstufungen:

1. Echte Dienstunfähigkeitsklausel
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstun-
fähigkeit als Berufsunfähigkeit."

2. Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."

3. Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
"Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt , gelten die gleichen Bewertungsgrundsätze wie für die Berufs-
unfähigkeit."


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Nennen Sie uns ein paar wenige Eckdaten und wir nennen Ihnen die für Sie passende Lösung. Kostenlos und unverbindlich.

Anrede  
Vorname * Name *
Strasse * PLZ, Ort *
Telefon * E-Mail
Geburtsdatum * Jahreseinkommen brutto *
  
Berufsstand * Familienstand *
Erreichbarkeit *
 Mit Absenden der Anfrage stimme ich den AGB und der Datenschutzerklärung zu
31. August 2010 Regelmäßiger Checkup der Hausapotheke Eine Hausapotheke sollte richtig ausgestattet sein und mindestens zweimal pro Jahr überprüft werden.
Lesen
31. August 2010 Die gute Hand Noch immer wird die Linkshändigkeit kritisch beäugt und weiterhin erfolgen törichte Umerziehungsmaßnahmen - unglaublich aber wahr.
Lesen
31. August 2010 Energy-Drinks erhöhen den Blutdruck Menschen mit Herzerkrankungen sollten auf den Verzehr von Energy-Drinks verzichten.
Lesen
News Archiv

 

© 2005-2010 FIN-ASS GmbH • Alle Rechte vorbehalten • ImpressumDatenschutzAGBKontaktWebdesign