DienstunfähigkeitsversicherungEin Beamte wird nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Dienstunfähigkeit wird gemäß der Vorgaben des jeweiligen Dienstherrens begründet und setzt nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit in Höhe von mindestens 50 % voraus. Aus diesem Grund benötigen Beamte eine so genannte Beamten- oder Dienst-unfähigkeitsklausel in den Bedingungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Fehlt diese Klausel, so ist die versicherte Person gezwungen, erneut neben der Dienstunfähigkeit auch die Berufsunfähigkeit gegenüber dem Versicherer zu beweisen. Die Dienstunfähigkeitsklausel gibt es in drei Abstufungen: |
31. August 2010
Regelmäßiger Checkup der Hausapotheke
Eine Hausapotheke sollte richtig ausgestattet sein und mindestens zweimal pro Jahr überprüft werden.
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31. August 2010
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Noch immer wird die Linkshändigkeit kritisch beäugt und weiterhin erfolgen törichte Umerziehungsmaßnahmen - unglaublich aber wahr.
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31. August 2010
Energy-Drinks erhöhen den Blutdruck
Menschen mit Herzerkrankungen sollten auf den Verzehr von Energy-Drinks verzichten.
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