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Direktversicherung
Klassiker der betrieblichen Altersversorgung
Drei Säulen sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers die Sicherung des Lebens-standards im Alter garantieren: die gesetzliche Rentenversicherung, die private Altersversorgung und die betriebliche Altersversorgung. Für diese dritte Säule wurden zu Beginn des Jahres 2002 die Bedingungen deutlich verbessert. Sowohl steuerliche Behandlung als auch arbeitsrechtliche Vorgaben wurden zeitgemäß angepasst.
Arbeitnehmer genießen nun einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Verschiedene Varianten stehen dabei zur Auswahl: Direktzusage, Pensions- und Unterstützungskasse, Pensionsfonds und die hier vorgestellte Direktversicherung.
Beim "Klassiker" der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber eine Lebens- bzw. Rentenversicherung für seine Mitarbeiter ab. Bietet der Arbeit-
geber selbst keine Vorsorge-Lösung an, kann der Angestellte auf den Abschluss einer Direktversicherung bestehen.
Durch die steuerlichen Vergünstigungen der Direktversicherung bieten sich beiden Parteien Vorteile. Der Arbeitnehmer profitiert von der finanziellen Absicherung im Alter und kann den, auf die Beiträge entfallenden Teil seines Arbeitslohns, steuerlich geltend machen. Der Arbeitgeber reduziert seine Sozialabgaben und bindet den Mitarbeiter stärker an das Unternehmen. Der für ihn entstehende Verwaltungsaufwand ist in der Regel sehr gering.
Für wen die Direktversicherung interessant ist
Durch die steuerliche Förderung ist die Direktversicherung grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer interessant. Ältere Mitarbeiter und Führungskräfte sollten jedoch eine zusätzliche Absicherung der Altersbezüge erwägen, etwa durch eine private Rentenversicherung oder eine geeignete Kapitalanlage. Die Vorsorge durch die steuerlich begünstigte Direktversicherung ist hier in der Regel nicht ausreichend.
Für den Arbeitgeber ist das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung gleich doppelt interessant. Verzichtet er darauf, einen Eigenanteil zu leisten, werden die Betragszahlungen komplett aus dem Einkommen des Mitarbeiters abge-
führt. Die steuerliche Begünstigung kommt dennoch Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer zu gleichen Teilen zu Gute. Leistet der Unternehmer einen eigenen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung, bindet er den Mitarbeiter an das Unternehmen; denn die daraus entstehenden Versorgungsleistungen kann der Mitarbeiter nur dann geltend machen, wenn er das 30. Lebensjahr vollendet hat und eine Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestand.
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