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Dienstunfähigkeitsversicherung

Besonders junge Beamte, die noch keinen Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand haben, sollten darauf achten, dass ihre Berufsunfähigkeitsver-
sicherung die echte Beamtenklausel enthält, denn nur dann besteht für sie eine ausreichende Absicherung.

Bei der unechten Beamtenklausel muss die versicherte Person bereit sein, eine angemessene andere Tätigkeit auszuführen.

Viele Versicherungsgesellschaften haben die Dienstunfähigkeitsklauseln um zusätzliche Einschränkungen erweitert, sodass die Bedingungen vor dem Abschluss einer solchen Versicherung genau zu prüfen sind.


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