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Direktversicherung

Sichere Sache
Verbraucherverbände sehen in der betrieblichen Altersvorsorge eine sinnvolle Maßnahme. Grund dafür sind die attraktiven Steuervorteile und der hohe Sicherheitsaspekt. Bevor Sie sich jedoch für ein entsprechendes Produkt entscheiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Angebote des Arbeitgebers prüfen
Grundsätzlich haben Sie ein staatlich garantiertes Anrecht auf die betriebliche Altersvorsorge. Bietet der Arbeitgeber bereits eigene Lösungen an (z.B. Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) so kann er verlangen, dass Sie sich für dieses Angebot entscheiden. Nur wenn das Unternehmen keine entsprechenden Leistungen anbietet, haben Sie die freie Wahl bei der Direktversicherung.

Risiko für Hartz IV-Empfänger
Wer nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses Hartz IV-Leistungen empfängt, kann theoretisch weiterhin die eigene Betriebsrente aufbauen. Werden dabei jedoch die eigenen Vermögensfreigrenzen überschritten, riskieren Sie, dass die Arbeitsagentur ihre Leistungen einstellt.

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Der Arbeitgeber muss einer Entgeltumwandlung von bis zu 4 Prozent der Bei-tragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zustimmen.

Keine Sozialversicherungsbeiträge bis 2008
Schnell entscheiden lohnt sich. Noch bis 2008 unterliegen die für die Direkt-versicherung geleisteten Beiträge nicht der Sozialversicherungspflicht.

Tarifvorbehalt
Unterliegt Ihr Arbeitsvertrag tarifvertraglichen Regelungen für eine betriebliche Altersvorsorge, so haben diese Vorrang und können unter Umständen Ihren Anspruch auf Entgeltumwandlung beschneiden. Dies gilt jedoch nicht für Lohnbestandteile, die über die tariflich zugesicherte Bezahlung hinausgehen. Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente) beeinflusst diese Regelung nicht.


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