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Firmen-Rechtsschutz

Schutz auch für die Mitarbeiter
In erster Linie bietet die Rechtsschutzpolice natürlich dem versicherten Unternehmer bzw. Selbstständigen Schutz, indem sie die Kosten eines Rechtsstreits trägt.

Im Berufs- und Firmenrechtsschutz dehnt sich der Schutz in der Regel auch auf die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter bei der beruflichen Tätigkeit aus. Ein Kostenschutz besteht selbstverständlich nicht, wenn ein mitversicherter Arbeit-nehmer gegen den Versicherungsnehmer rechtlich vorgeht.


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