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Gesetzliche Krankenkassen
Einfach wechseln und sparen
Ob freiwillig- oder pflichtversichert - auch als "Kassenpatient" sind Sie nicht an einen Versicherer gebunden. Und gerade durch die verstärkte Öffnung der Betriebskrankenkassen für ein breiteres Publikum ist Bewegung in Preise und Leistungsangebot der gesetzlichen Versicherer gekommen. So bieten einige Kassen über das gesetzlich geforderte Mindestpaket hinaus zusätzliche Bonbons, von der Erstattung von Naturheilverfahren bis zur häuslichen Krankenpflege. Und auch beim Preis geht einiges: Schwankungen von mehr als 2 Prozent reduzieren die monatlichen Kosten.
Den Wechsel zur bevorzugten Krankenkasse hat der Gesetzgeber vereinfacht. Zwar gilt eine Mindestfrist von 18 Monaten, innerhalb welcher der Versicherte dem Anbieter "treu" bleiben muss, jedoch gilt dies nur, wenn in dieser Zeit keine Beitragserhöhungen vorgenommen werden. Sonst erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Erhöhung die Kasse wechseln.
Die Gesetzliche - das Für und Wider
Treffen Sie die Entscheidung, sich privat zu versichern, will dies wohl überlegt sein. Denn: eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist später kaum noch möglich.
Die Private - für wen sie sich lohnen kann
Anders als die private Krankenversicherung (PKV) bietet das gesetzliche Gegen-
stück nur wenig Komfortleistungen. Wer Chefarztbehandlung, hochwertigen Zahnersatz und Einzelzimmerbelegung im Krankenhaus wünscht, ist bei der PKV besser aufgehoben oder schließt eine Krankenzusatzversicherung ab. Doch die gesetzliche Krankenversicherung ist besser als ihr Ruf und deckt alle Leistungen ab, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Darüber hinaus gewährt der Gesetzgeber den Kassen einen gewissen Er-messensspielraum, innerhalb dessen die Anbieter unter anderem höhere Zuschüsse für Rehabilitationskuren oder die Übernahme der Kosten für alternative Heilmethoden einräumen können.
Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spricht mit Sicherheit die "Deckelung" des Höchstbeitrages. Während bei der Privatversicherung die Beiträge nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert werden, orientiert sich die GKV immer am Einkommen des Versicherten bis zur gültigen Beitrags-
bemessungsgrenze, welche jährlich neu festgelegt wird. Zudem kennt die gesetzliche Variante keine Tarifunterschiede zwischen Mann und Frau und rechnet die Leistungen auf Krankenschein ab; mit dem Manko allerdings, dass der Versicherte keine Kontrolle über die abgerechnete Leistung erhält.
Eine Gesundheitsprüfung ist bei der GKV nicht zulässig, so dass sich grund-
sätzlich jeder, unabhängig von seinem Gesundheitszustand, versichern kann. Ein Vorteil, der sich für den gesunden Versicherten jedoch auch nachteilig auswirken kann. Denn innerhalb der Solidargemeinschaft trägt er selbstver-
ständlich auch einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten.
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