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Berufsunfähigkeitsversicherung

Finanzielle Grundsicherung im Leistungsfall
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, sobald der Versicherte infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung berufsunfähig wird. Je nach Vertragsverein-
barung wird eine Berufsunfähigkeit von 50 oder 75 Prozent zugrunde gelegt, damit es zur Auszahlung der monatlichen Rente kommt.

Anders als bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente kann der Versicherte nicht zur Ausübung einer Tätigkeit gezwungen werden, die nicht seiner Ausbildung oder seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Theoretisch könnte beim staatlichen Modell ein Unternehmer dazu verpflichtet werden, Aushilfstätigkeiten zu verrichten, um die Leistungszahlung der Rentenkasse zu vermeiden.


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