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Direktversicherung
Sicher und flexibel
Die betriebliche Altersversorgung ist an weniger Bedingungen geknüpft, als dies bei der Riester- oder Rürup-Rente der Fall ist. Ist vom Arbeitgeber nicht bereits ein Weg vorgegeben, hat der Versicherte die Wahl zwischen dem Abschluss einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung oder einer Renten-
versicherung. Auch Kombinationen aus Risiko- und Kapitalversicherung oder der Abschluss einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sind möglich. Damit bietet sich neben der Absicherung der Altersbezüge und der Hinter-
bliebenen auch die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung, etwa zur Tilgung eines Darlehens. Doch Vorsicht: Die Absicherung eines Darlehens durch den Vertrag ist nicht möglich!
Folgende Leistungen sind unabhängig vom gewählten Produkt per Gesetz zu-gesichert:
Garantierte Mindestleistung
Als Versicherter erhalten Sie immer das Ihnen zustehende Versorgungskapital, zumindest aber die Summe der zugesagten Beiträge.
Weiterführungsgarantie bei Jobwechsel
Wechseln Sie den Arbeitgeber, kann die Police problemlos fortgeführt werden.
Steuerliche Förderung bis zum festgelegten Maximalbetrag
Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten-versicherung sowie ein zusätzlicher Festbetrag von jährlich 1.800 EURO sind bei Abschluss der Direktversicherung steuerfrei.
Insolvenzabsicherung
Auch die Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht zum Verlust des Leistungs-anspruchs. Selbst dann nicht, wenn dieser die Verträge beleihen, abtreten oder verpfänden kann. In diesem Fall springt ein eigens eingerichteter Pensions-
verein in die Bresche, für den der Arbeitgeber regelmäßige Beiträge leisten muss.
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14. November 2011
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14. November 2011
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14. November 2011
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