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Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte

Wie sie leistet, was sie leistet
Die Restkostenversicherung kommt, wie der Name bereits klarmacht, lediglich für den Teil der Gesundheitskosten auf, der nicht vom öffentlichen Arbeitgeber übernommen wird.

Beihilfe wird grundsätzlich auf Antrag gewährt. Nach Erhalt der Rechnung hat der Versicherte die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe zu stellen und nach der Bewilligung den Restbetrag mit dem privaten Versicherer abzurechnen.

Die Leistungen entsprechen dem hohen Standard der privaten Krankenver-sicherung. Zu diesen zählen in der Regel (soweit nicht anders vertraglich vereinbart) folgende Vorteile:

• Freie Arztwahl
• Komplettübernahme von Medikamentenkosten
• Chefarztbehandlung im Krankenhaus
• Hochwertiger Zahnersatz

Für Angestellte im öffentlichen Dienst empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Tagegeldversicherung zur Absicherung des Verdienstausfalles aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Für Beamte ist diese Absicherung aufgrund ihres Status nicht erforderlich.


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