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Private Pflegeversicherung

Mit Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung vergleichbar
Durch die gesetzlichen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (SGB XI) gleichen die Leistungen der privaten im Wesentlichen denen der sozialen Versicherungs-
träger. Im Einzelnen sind dies:

Kurzzeitpflege
Stationäre Pflegeleistungen für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen pro Jahr.

Kostenbeteiligung an sogenannten Pflegehilfsmitteln
Zu den Pflegehilfsmitteln zählen neben Verbrauchsmaterial (z.B. Desinfektionsspray) auch technische Hilfsmittel (z.B. Treppenlift).

Pflegegeld
Das Pflegegeld ermöglicht unter anderem die Entlohnung häuslicher Hilfe.

Pflegesachleistung
Hierunter versteht man die durch geeignete Pflegekräfte erbrachten Leistungen.

Kostenübernahme für Pflegekurse
Sie ermöglichen ehrenamtlichen Pflegern eine fachgerechte Schulung.

Teilstationäre Pflege
Ist eine häusliche Pflege ganztägig nicht möglich, kann diese z.B. nachts stationär erfolgen.

Soziale Sicherung der Pflegeperson(en)
Um die häusliche Pflege zu fördern, sieht die Pflegeversicherung Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse des Pflegenden vor.

Vollstationäre Pflege
Besteht keine Möglichkeit der häuslichen Pflege, etwa weil die Pflegeperson damit überfordert ist oder keine Pflegebereitschaft zeigt, wird ein Beitrag zur stationären Pflege geleistet.

Die Leistungen stellen lediglich eine Grundabsicherung, basierend auf der festgestellten Pflegestufe, dar. Sie garantieren jedoch keinesfalls die Auf-rechterhaltung des gewohnten Lebensstandards.


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