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Rauch und Ärger zieht auf

Grillsaison

Bekommen die anderen Hausbewohner den Grillqualm ab? Bei der Debatte über das Grillen auf Balkon oder Terrasse wird immer wieder unter Einschaltung von Rechtsmitteln diskutiert, denn: ein generelles Grillverbot besteht nicht.

Bild: © Microsoft Corporation
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Zieht jedoch der beim Grillen entstehende Rauch massiv in die Nachbarswohnung und kann dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung nach- gewiesen werden, liegt eine Ausnahme dieses Grundsatzes vor. Bei diesem Umstand muß kein ausdrückliches Grillverbot im Mietvertrag vereinbart sein. Sollte ein entsprechendes Verbot zu diesem Punkt per Vertrag bestehen, riskiert der Mieter bei Mißachtung nicht nur Abmahnungen, sondern sogar die Kündigung und zwar unabhängig davon, ob auf Balkon, Terrasse oder im Garten gegrillt wird.

Die Gerichte entscheiden - je nach Einzelfall und den örtlichen Gegebenheiten - unterschiedlich. Bei Wohnanlagen kann z.B. angeordnet werden, in welcher Entfernung der Grill vom Haus entfernt aufgestellt werden darf. Ebenso kann vom Gericht festgelegt werden, wie oft im Jahr oder im Monat maximal gegrillt werden darf. Auch die Uhrzeit der Grillaktivitäten, sowie die Verpflichtung einer rechtzeitigen Vorabankündigung an die Mitbewohner kann richterlich entschieden werden.

Um derartigen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich die Verwendung eines Elektrogrills – das Grillvergnügen bleibt trotzdem bestehen.

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