Der Weg zurück ist möglichPrivate KrankenversicherungIn den PKV-Unternehmen besteht die Möglichkeit, den Vertrag bei eintretender Versicherungspflicht auf eine sogenannte Anwartschaft (AW) zu setzen. Diese Möglichkeit der Vertragsänderung kann verwendet werden, wenn z.B. ein privat versicherter Angestellter aufgrund Arbeitslosigkeit in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren muß und die Voraussetzungen "für die Befreiung von der Versicherungspflicht während der Arbeitslosigkeit" nicht er- füllt. Dies trifft ebenso für privat versicherte Selbständige oder Freiberufler zu, welche in ein Angestelltenverhältnis wechseln, denn aufgrund des Status- wechsels erfolgt eine automatische Pflichtversicherung in der GKV. Weiterhin kann auch für privat versicherte Kinder, die aufgrund Antritt ihrer Lehre in der GKV pflichtversichert werden, diese Form der leistungsfreien Vertragsform gewählt werden, denn dadurch wird die Möglichkeit für einen späteren privaten Versicherungsschutzes gewährleistet. |
14. November 2011
Die gute Hand
Noch immer wird die Linkshändigkeit kritisch beäugt und weiterhin erfolgen törichte Umerziehungsmaßnahmen - unglaublich aber wahr.
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14. November 2011
Honig oder Ei?
Jeder mag sein Frühstück anders und startet mit der morgendlichen Energiezufuhr seinen Tag. Ohne Frühstück sollte jedoch keiner das Haus verlassen.
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14. November 2011
Zu viel Salz schadet den Nieren
Die Deutschen Gesellschaft für Nephrologie in Heidelberg empfiehlt bei einer vorliegenden Salzsensitivität eine salzarme Ernährung.
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