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Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Absicherung durch Restkostenversicherung
Beamte und Richter genießen im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Staates besondere Vorteile. Im Krankheitsfall leistet der öffentliche Arbeit-
geber Beihilfezahlungen in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes der Be-handlungskosten. Die Höhe des Beihilfesatzes orientiert sich dabei an der persönlichen Situation des Beamten. So profitieren etwa Pensionäre oder Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind von höheren Zuzahlungen. Darüber hinaus gelten für Landesbedienstete zum Teil unterschiedliche Beihilfesätze.
Für Beamte besteht grundsätzlich keine Krankenversicherungspflicht. Sie können daher zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Während in der gesetzlichen Krankenkasse der volle Beitrag entsprechend dem Einkommen zu zahlen ist, bieten die privaten Kassen attraktive Tarife, die zu vergleichsweise günstigen Beiträgen die verbleibende Versorgungslücke schließen.
Privat oder gesetzlich?
Nur in den seltensten Fällen dürfte das gesetzliche Pendant die erste Wahl sein. Lediglich kinderreiche Familien profitieren unter Umständen davon, dass in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) die ganze Familie mit beliebig vielen Kindern beitragsfrei mitversichert ist.
Grundsätzlich gilt jedoch die private Absicherung als die attraktivere Variante. Grund dafür sind die niedrigen Kosten einer Restkostenversicherung sowie die im Vergleich zur GKV-Variante besseren Leistungen.
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