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Riesterrente
Förderung für private Zusatzvorsorge
Durch Einschnitte bei der gesetzlichen Rente müssen zukünftige Renten-
empfänger mit einer immer größer werdenden Versorgungslücke rechnen.
Mit der Förderung der privaten Altersvorsorge versucht der Staat dieser Problematik zu begegnen. Das Förderkonzept der sogenannten Riester-Rente gibt dabei ein enges Gerüst für die geförderten Vorsorgeprodukte vor. Nur Produkte, welche die vorgegebenen Kriterien erfüllen, erhalten die "Riester-Zertifizierung".
Grundsätzlich werden nicht nur private Rentenversicherungsprodukte sondern auch Bank- oder Investmentprodukte gefördert, sofern sie den staatlichen Anforderungen entsprechen.
Die Anforderungen an ein "Riester-Produkt"
Mit der Förderung von Altersvorsorgeverträgen hat der Gesetzgeber vor allem die finanzielle Absicherung im Rentenalter im Blick. Die Leistung darf daher frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und muss (mit Einschränkungen) als monatliche, lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Was zum Schutz der Versicherten gedacht ist, formt jedoch ein enges Korsett. So dürfen zu Beginn der Auszahlungsphase maximal 30 Prozent der Ver-sicherungssumme entnommen werden, so dass ein Riester-Produkt nur bedingt zur Tilgung von Krediten genutzt werden kann.
Dennoch: die Riester-Lösung bietet zahlreiche Vorteile, darunter vor allem eine attraktive Rendite, die sich aus der Mindestverzinsung, den staatlichen Zu-
zahlungen sowie den Steuerfreibeträgen ergibt. Vor allem für Geringver-
dienende und kinderreiche Familien ist die Investition in ein Riester-Produkt lohnend. So kommen etwa 2008 zur Maximalförderung von 154 € je be-
günstigten Ehegatten noch einmal zusätzliche 185 € Förderung für jedes kindergeldberechtigte Kind hinzu.
Die Riester-Rente: Wer sie nutzen kann - und sollte
Vereinfacht ausgedrückt kann jeder von der staatlichen Förderung profitieren, der auch in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Damit sind Selbständige und Personengruppen, die keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenver-
sicherung leisten, grundsätzlich von einer "Riester-Förderung" ausgeschlossen. Ausnahme: Ehegatten, deren Partner in die gesetzliche Pflichtversicherung einzahlen, sind ebenfalls förderberechtigt.
Interessant ist eine Riester-geförderte Versicherung unter anderem als Ein-steigerprodukt für junge Menschen, sowie für Bezieher geringer Einkommen und kinderreiche Familien. Hier fallen die staatlichen Zulagen oft bereits so hoch aus, dass nur geringe bzw. keine eigenen Beiträge mehr geleistet werden müssen.
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