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Unterstützungskasse
Bewährte Form der betrieblichen Altersvorsorge
Unterstützungskassen stellen eine klassische Form der betrieblichen Alters-sicherung dar, die ursprünglich vor allem von Großunternehmen zur Ab-
sicherung ihrer Mitarbeiter im Ruhestand ins Leben gerufen wurde. Heute haben auch kleine und mittelständische Betriebe die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine entsprechende Lösung anzubieten, indem sie sich einer Gruppenunterstützungskasse anschließen.
Rechtlich gesehen sind die Unterstützungskassen eigenständige Unternehmen, die meist als GmbH oder e.V. geführt werden. Sie legen die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingezahlten Beiträge gewinnbringend an, um im Versorgungs-
fall Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung zu erbringen. Da die Unterstützungskasse dieses Wahlrecht einräumt, kommt sie nicht in den Genuss einer "Riester-Förderung".
Die Spezialitäten der Unterstützungskasse
Die Unterstützungskassen unterscheiden sich unter anderem durch die An-
lageform. Sogenannte rückgedeckte Kassen schließen zur Erfüllung ihrer Leistungen Rückdeckungsversicherungen bei einer Lebensversicherung oder Pensionskasse ab. Diese kommt dann im Leistungsfall für die Zahlungen an den Arbeitnehmer auf. Pauschaldotierte Unterstützungskassen sind in der Auswahl ihrer Anlagen freier, was zwar ein höheres Risiko, jedoch meist eine höhere Rendite zur Folge hat. Um die garantierten Leistungen der Unterstützungskasse auch gegen den Insolvenzfall abzusichern, leistet der Arbeitgeber Beiträge in den Pensionssicherungsverein (PSV), der für die Leistungen eintritt, wenn die Kasse in eine finanzielle Schieflage gerät.
Günstig für "Gutverdiener"
Vor allem für Empfänger eines komfortablen Gehalts bildet die Unterstützungs-
kasse ein attraktives Angebot. Zahlungen des Arbeitgebers werden nicht dem Lohn zugerechnet und sind daher "steuerfrei". Arbeitnehmer haben darüber hinaus die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung. In diesem Fall können Beträge in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sowie jährlich weitere 1.800 EURO steuerlich geltend gemacht werden. Bis 2008 sind diese Beträge sozialversicherungsfrei.
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